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Betriebsanweisung |
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Elektrische
Handwerkzeuge allgemein |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von
elektrischen |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Verbrennungsgefahr: Durch herumfliegende Späne,
Funkenflug bzw. heiße Werksstücke ·
Schneid- bzw. Quetschgefahr:
Z.B. durch herumfliegende Späne bzw.
sich drehende ·
Einzugsgefahr: Durch Tragen von losen
Kleidungsstücken, losem Schmuck oder offenen ·
Augenschäden: Durch herumfliegende Späne,
Funkenflug etc. ·
Gehörschäden: Durch laufende Maschine bzw.
Materialbearbeitung ·
Stolpergefahr: Durch nicht ordnungsgemäß
verlegter Zuleitung |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Die
elektrischen Handwerkzeuge dürfen ausschließlich von unterwiesenem
Personal bedient werden ·
Vor
Inbetriebnahme ist täglich eine Sichtprüfung auf eventuelle
Mängel durchzuführen ·
Sicherheitshinweise
und Bedienungsanleitung des Herstellers immer beachten und in ·
Vorhandene
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt bzw.
demontiert werden ·
Es
dürfen nur die vom Hersteller zugelassene Zubehör- und Anbauteile
verwendet werden ·
Elektrische
Handwerkzeuge nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem
Drehmoment mit beiden Händen führen ·
Geräte
nur bei Stillstand der rotierenden Maschinenteile ablegen ·
Eng
anliegende Arbeitskleidung tragen, Schmuck ablegen und ggf. Haarnetz tragen ·
Es
ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung zu benutzen z.B.
Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht
bei sich drehenden Werkzeugen) ·
Kabel
sicher verlegen, so dass keine Stolperstellen entstehen, ·
Bei
Heißarbeiten (z.B. Schweiß-, Trenn- und Schleifarbeiten) sind die
Vorgaben des |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten
einstellen und unverzüglich den ·
Schadhaftes
Werkzeug und Zubehör sofort austauschen bzw. von einer Fachkraft |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6. Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten dürfen
nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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