Betriebsanweisung

 

 

Elektrische Handwerkzeuge allgemein

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von elektrischen
Handwerkzeugen (z.B. Trennschleifer, Bohrmaschine, Stich- und Handkreissäge)

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Verbrennungsgefahr: Durch herumfliegende Späne, Funkenflug bzw. heiße Werksstücke

·         Schneid- bzw. Quetschgefahr: Z.B. durch herumfliegende Späne bzw. sich drehende
Werkstücke

·         Einzugsgefahr: Durch Tragen von losen Kleidungsstücken, losem Schmuck oder offenen
langen Haaren

·         Augenschäden: Durch herumfliegende Späne, Funkenflug etc.

·         Gehörschäden: Durch laufende Maschine bzw. Materialbearbeitung

·         Stolpergefahr: Durch nicht ordnungsgemäß verlegter Zuleitung

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

 

·         Die elektrischen Handwerkzeuge dürfen ausschließlich von unterwiesenem Personal bedient werden

·         Vor Inbetriebnahme ist täglich eine Sichtprüfung auf eventuelle Mängel durchzuführen

·         Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitung des Herstellers immer beachten und in
Maschinennähe aufbewahren

·         Vorhandene Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt bzw. demontiert werden

·         Es dürfen nur die vom Hersteller zugelassene Zubehör- und Anbauteile verwendet werden
(z. B. Trennscheiben, Sägeblätter)

·         Elektrische Handwerkzeuge nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem Drehmoment mit beiden Händen führen

·         Geräte nur bei Stillstand der rotierenden Maschinenteile ablegen

·         Eng anliegende Arbeitskleidung tragen, Schmuck ablegen und ggf. Haarnetz tragen

·         Es ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung zu benutzen z.B. Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht bei sich drehenden Werkzeugen)

·         Kabel sicher verlegen, so dass keine Stolperstellen entstehen,
vor Beginn auf Beschädigungen prüfen

·         Bei Heißarbeiten (z.B. Schweiß-, Trenn- und Schleifarbeiten) sind die Vorgaben des
Schweißerlaubnisscheins einzuhalten

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten einstellen und unverzüglich den
Vorgesetzten informieren:
( ______

·         Schadhaftes Werkzeug und Zubehör sofort austauschen bzw. von einer Fachkraft
instand setzen lassen

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

M003 Gehörschutz benutzen

·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: